Bei der Buchung eines Mitsingkonzertes gelten folgende Vertragsbedingungen:
- Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und Mitsingkonzert Köln kann sowie mündlich (telefonisch) als auch schriftlich (E-Mail) zustande kommen. Eine kurze Vertrags- bzw. Auftrittsbestätigung wird
seitens Mitsingkonzert Köln schriftlich in Form einer E-Mail an den Kunden gesendet. Sollte der Kunde auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, ist dieses Mitsingkonzert Köln ausdrücklich
mitzuteilen.
- Mitsingkonzert Köln stellt, sofern nicht anders vereinbart, eine eigene Beschallung. Ausnahmen sind Großveranstaltungen und nach vorheriger Absparache.
- Die vereinbarte Gage ist ein Komplettpreis. Mehrwertsteuer werden entsprechend der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen.
- Die Absage eines Termins seitens Mitsingkonzert Köln ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Dieses wäre bei Krankheitsausfall mit Artzbescheinigung
oder bei höherer Gewalt in Form von zb. Unwetterlagen. Sofern möglich erklärt sich Mitsingkonzert Köln dazu bereit, einen Ersatztermin zu leisten.
- Bei Absage eines Konzerttermins seitens des Kunden muss dieser Mitsingkonzert Köln entweder einen Ersatztermin anbieten oder es sind Ausfallkosten in folgender Höhe zu erstatten: bis zu vier
Wochen vor dem geplanten Konzerttermin komplett kostenfrei. Drei Wochen vor dem geplanten Konzerttermin sind 50% des vereinbarten Honorars fällig. Ab
zwei Wochen vor dem geplanten Konzerttermin sind 80% des vereinbarten Honorars fällig.